Entscheid: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 2. Die Beschwerdeführer bezahlen die Verfahrenskosten von Fr. 1'000.-- unter Verrechnung des Kostenvorschusses von Fr. 600.--. © Kanton St.Gallen 2026 Seite 9/9