d) In gewissen Branchen ist ein Mindestmass an Verlusten infolge von Garantiefällen mit grosser Wahrscheinlichkeit zu erwarten, so dass allenfalls eine entsprechende pauschale Rückstellung als geschäftsmässig begründet erscheint (vgl. StR 48/1993 S. 388 f.) Die Vorinstanz reduzierte die Rückstellung für Haftpflichtfälle in der Steuerveranlagung 2006 um Fr. 20'000.-- auf noch Fr. 10'000.--. Sie reduzierte die Rückstellung auf noch 2% des Umsatzes. Eine Rückstellung, die über diese pauschale Rückstellung hinausgeht, bedarf jedoch für ihre Zulassung eines konkreten Nachweises ihrer Begründung.