D.- Gegen diese Einspracheentscheide erhoben X und Y mit Eingabe ihres Vertreters vom 30. Juni 2009 Beschwerde bei der Verwaltungsrekurskommission mit den Anträgen, die angefochtenen Einspracheentscheide des Steueramtes vom 12. Juni 2009 betreffend direkte Bundessteuer 2005 und 2006 seien unter Kosten- und Entschädigungsfolge aufzuheben und die Streitsache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Dabei seien die für Haftpflichtrisiken gebildeten Rückstellungen von insgesamt Fr. 100'000.-- zuzulassen, es sei festzustellen dass die Veranlagung aufgrund der eingereichten Steuererklärungen zu erfolgen habe und entsprechend die Berechnung der Ausgleichszinsen anzupassen sei.