Mit Eingabe vom 8. Mai 2009 ergänzten die Beschwerdeführer ihre Einsprache entsprechend und stellten Unterlagen zu zwei Vergleichen zu. Mit Entscheiden vom 12. Juni 2009 wies das kantonale © Kanton St.Gallen 2025 Seite 2/10 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Steueramt die Einsprachen ab und veranlagte X und Y für das Jahr 2005 mit einem steuerbaren Einkommen von Fr. 195'100.-- und für das Jahr 2006 mit einem steuerbaren Einkommen von Fr. 150'300.--.