C.- Gegen diese Veranlagungsverfügungen erhoben X und Y mit Eingabe vom 25. Februar 2009 Einsprache und beantragten, die Rückstellungen für Haftpflichtrisiken seien für die Jahre 2005 und 2006, wie in den entsprechenden Steuererklärungen deklariert, zuzulassen. In der Folge forderte die Veranlagungsbehörde mit Schreiben vom 13. März und 17. April 2009 die Beschwerdeführer auf, belegmässige Nachweise sämtlicher Haftungsfälle seit dem Jahr 1998, welche zu einer Haftung geführt bzw. noch zu einer Haftung führen könnten, einzureichen. Mit Eingabe vom 8. Mai 2009 ergänzten die Beschwerdeführer ihre Einsprache entsprechend und stellten Unterlagen zu zwei Vergleichen zu.