b) Für das Jahr 2006 beliessen X und Y die Rückstellung für Haftpflichtrisiken unverändert bei Fr. 100'000.-- und deklarierten ein steuerbares Einkommen von Fr. 129'639.--. Wie in der Veranlagungsverfügung für das Jahr 2004 vom 24. Juli 2007 angekündigt, reduzierte die Veranlagungsbehörde die im Jahr 2004 zugelassene Rückstellung für Haftpflichtrisiken in der Höhe von Fr. 30'000.-- um Fr. 20'000.-- auf noch Fr. 10'000.--. Sie veranlagte X und Y für das Jahr 2006 mit einem steuerbaren Einkommen von Fr. 150'300.--.