Publikationsplattform St.Galler Gerichte Fall-Nr.: I/1-2009/124 Stelle: Verwaltungsrekurskommission Rubrik: Abgaben und öffentliche Dienstpflichten Publikationsdatum: 02.08.2019 Entscheiddatum: 09.09.2010 Entscheid Verwaltungsrekurskommission, 09.09.2010 Art. 29 DBG (SR 642.11) Die Erhöhung des Selbstbehaltes bei der Berufshaftpflicht eines Rechtsanwaltes auf Fr. 100'000.-- berechtigt nicht, eine Rückstellung für Haftpflichtfälle in der gleichen Höhe vorzunehmen. Es müssen für eine Rückstellung konkrete Haftpflichtfälle nachgewiesen werden (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung I/1, 9. September 2010, I/ 1-2009/124).