Die Einholung eines GEAK's (Gebäudeenergieausweis der Kantone) sei beabsichtigt wurde aber noch nicht erstellt. Den vorliegenden Akten lässt sich keine tatsächliche Energieeinsparung aufgrund der Verglasung entnehmen. Bei einer Beurteilung der Energiebilanz müsste zudem zwischen den Auswirkungen der reinen Verglasungsarbeiten und der im September 2008 erfolgten wärmetechnischen Sanierungen (vgl. act. 6) unterschieden werden. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 9/10 Publikationsplattform St.Galler Gerichte