Ein solcher stellt einen geschlossenen und überdachten Anbau bei einer Eingangstüre von Wohnhäusern dar, worin die Bewohner vor Zugluft und Regen geschützt das Haus betreten oder Kontakte mit Besuchern pflegen können (vgl. RB 2007 Nr. 76, E. 3.1.1). Die durchgeführte Balkonverglasung entspricht jedoch eher einer Raumerweiterung im Sinn eines Wintergartens.