Die Errichtung eines Wintergartens dient in der Regel der Wohnraumerweiterung und nicht in erster Linie der Wärmedämmung (vgl. StE 1995 B 25.7 Nr. 28, RB 2007 Nr. 76, E. 3.1 mit Hinweisen). Die Verglasung führte gemäss Schätzung zu einer Wohnraumvergrösserung vom 5 m2 oder ¼ Zimmer im Obergeschoss. Damit handelt es sich nicht um einen Windfang. Ein solcher stellt einen geschlossenen und überdachten Anbau bei einer Eingangstüre von Wohnhäusern dar, worin die Bewohner vor Zugluft und Regen geschützt das Haus betreten oder Kontakte mit Besuchern pflegen können (vgl. RB 2007 Nr. 76, E. 3.1.1).