aa) Zunächst ist zu prüfen, ob es sich bei der Verglasung um Liegenschaftsunterhalt oder um wertvermehrende Anlagekosten handelt. Über deren Ausgestaltung gibt in den vorhandenen Akten lediglich die Baubewilligung der Gemeindeverwaltung B vom 26. April 2007 (act. 10/1.17) Auskunft. Diese ist jedoch zum einen unvollständig; die unter "Bedingungen und Auflagen" aufgeführte Ziff. 1 lässt auf nachfolgende Ziffern schliessen, diese finden sich jedoch nicht auf dem Dokument und der dort genannte Projekt- und Situationsplan ist ebenfalls nicht vorhanden. Zum anderen wird im Titel eine Balkonverglasung genannt, aus dem Text ergibt sich jedoch die Verglasung des Sitzplatzes.