c) Bei den geltend gemachten Liegenschaftskosten handelt es sich um eine Akonto- Zahlung in der Höhe von Fr. 10'000.-- zuzüglich Fr. 760.-- Mehrwertsteuer von der Firma Z Wintergärten/Metallbau AG in G (Beilage zu act. 10/1.11). Das Akonto-Gesuch ist am 30. November 2007 erstellt worden und mit einer Zahlungsfrist von zehn Tagen versehen. Somit ist davon auszugehen, dass die Beschwerdeführer den Betrag im Dezember 2007 bezahlt haben und damit zu Recht für das Steuerjahr 2007 geltend machen. Als Objekt des Akontogesuchs wird die Balkonverglasung an der Liegenschaft in B genannt. Folglich ist lediglich der Charakter der Balkonverglasung zu prüfen.