1.2 gehöre die Neuerstellung eines Wintergartens zu den nicht abziehbaren Anlagekosten. Es liege auf der Hand, dass ein solcher bzw. eine Verglasung des Balkons oder Sitzplatzes dem Gebäude insgesamt eine gewisse energietechnische Verbesserung bringe. Doch könnten die Kosten eines Anbaus nicht als Unterhalt zum Abzug zugelassen werden, nur weil der direkt hinter diesem Anbau befindliche Wohnraum weniger Energieverlust erfahre.