Bei den nicht zugelassenen Kosten handle es sich um ein Akontogesuch der ausführenden Firma Z über Fr. 10'760.--. Weitere Kosten von rund Fr. 50'000.-- in dieser Sache stünden für die folgende Steuerperiode 2008 zur Diskussion, seien aber nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Gemäss Baubewilligung sei die Verglasung des südwestlichen Sitzplatzes sowie des darüber liegenden Balkons bewilligt worden. Dabei handle es sich um einen Anbau bzw. um eine bauliche Erweiterung mit rein wertvermehrendem Charakter und nicht - auch nicht teilweise - um eine Massnahme des Unterhalts. Eine zusätzliche Isolation für die ursprüngliche Fassade wäre mit jeder Art von Anbau entstanden.