Westseite des Hauses geführt. Der Schaden sei vom Experten der Gebäudeversicherungsanstalt auf Fr. 13'480.-- geschätzt worden. Im Sinn einer grösseren Sanierung hätten sie sich daraufhin entschieden, Brüstung und Boden des Balkons abzureissen, die Westseite der Hausfront (Holzständerbauweise) mit einer Wärmedämmung und die Front mit einer Lärchenverschalung zu versehen sowie den Holzbalkon und die Holzfassade mittels einer Verglasung abzuschirmen; dies umso mehr, als bei starken Weststürmen immer wieder Wasser in das Obergeschoss eingedrungen sei. Anstatt die Brüstung des Balkons zu ersetzten und neu zu streichen, sei sie abgebrochen worden, da die Glaswand sie überflüssig gemacht habe.