Die Beschwerdeführer machen diesbezüglich geltend, ihr Haus sei 1984 in der sogenannten "Holzständerbauweise" mit einem Balkon aus Fichtenholz erstellt worden. Der Balkon sei nach Westen ausgerichtet und befinde sich somit auf der Wetterseite. Die oft anhaltend starken Winde und Niederschläge hätten die Baumaterialien - insbesondere das Fichtenholz - stark beansprucht und frühzeitig altern lassen. Die Idee einer Balkonverglasung sei wegen des schadhaft gewordenen Holz-Balkons entstanden. Dann habe am 9. Juli 2007 ein Hagelschlag zu weiteren Schäden an der © Kanton St.Gallen 2025 Seite 3/10 Publikationsplattform St.Galler Gerichte