Mit Vernehmlassung vom 7. August 2009 beantragte das kantonale Steueramt die Abweisung der Beschwerde. Die eidgenössische Steuerverwaltung liess sich nicht vernehmen. Am 26. September 2009 reichten die Beschwerdeführer eine zusätzliche Stellungnahme ein. Auf die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Begründung der Anträge wird, soweit notwendig, in den Erwägungen eingegangen. Erwägungen: © Kanton St.Gallen 2025 Seite 2/10 Publikationsplattform St.Galler Gerichte