© Kanton St.Gallen 2025 Seite 1/10 Publikationsplattform St.Galler Gerichte B.- Für das Jahr 2007 deklarierten X und Y ein steuerbares Einkommen von Fr. 66'005.-- und ein steuerbares Vermögen von Fr. 261'489.--. Die Veranlagungsbehörde nahm einige Korrekturen vor. Unter Anderem reduzierte sie die Unterhalts- und Verwaltungskosten für Liegenschaften von Fr. 17'454.-- auf Fr. 4'357.--, da sie von den geltend gemachten Aufwendungen insbesondere diejenigen für eine Balkonverglasung als wertvermehrend einstufte. Die Steuerpflichtigen wurden für die direkte Bundessteuer 2007 mit einem steuerbaren Einkommen von Fr. 83'900.-- veranlagt.