Den Akten lassen sich Hinweise entnehmen, dass der Beschwerdeführer die landwirtschaftliche Tätigkeit auch im Jahr 2007 noch weiterführte. Im Jahresabschluss per 31. Dezember 2007 (act. 7-II/3) werden Betriebserträge von Fr. 43'504.45 ausgewiesen. Während sich die Erträge aus Arbeiten für Dritte und aus Miet- und Pachtzinsen damit erklären lassen, dass der Beschwerdeführer die Grundstücke seinem Sohn zur Bewirtschaftung überliess und dabei gegen Entgelt mitarbeitete, deuten die Erträge aus Obst von Fr. 4'650.-- darauf hin, dass er die Grundstücke zumindest teilweise selbst und auf eigene Rechnung bewirtschaftete.