Wann ein Einkommen als erzielt zu gelten hat, regelt das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer nicht ausdrücklich. Nach dem steuerrechtlichen Periodizitätsprinzip werden Gewinne derjenigen Periode zugerechnet, in der sie – ungeachtet der handelsrechtlichen bzw. buchhalterischen Behandlung – anfallen. Ein Einkommen ist nach steuerrechtlichen Grundsätzen dann als erzielt zu betrachten, wenn der Steuerpflichtige Leistungen vereinnahmt oder einen festen Rechtsanspruch darauf erwirbt, über den er tatsächlich verfügen kann.