2006 aufgegeben, sondern auch in der Steuerklärung 2007 daraus erzielte Einkünfte von Fr. 32'504.-- deklariert. Selbst die Kosten für die bereits im Jahr 2006 teilweise erbrachten Beratungen seien der Erfolgsrechnung 2007 zu belasten. Diese Vorgehensweise sei vom Beschwerdeführer, wie in Bilanz und Erfolgsrechnung für das Jahr 2007 ersichtlich sei, auch so befolgt worden.