Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1, abgekürzt: VRP). Auf die Beschwerde ist einzutreten. 2.- In der Beschwerde ist einzig umstritten, ob der vom Beschwerdeführer aus der Veräusserung des landwirtschaftlichen Gewerbes erlittene Verlust im Steuerjahr 2006 zu berücksichtigen ist.