B.- X deklarierte für 2006 ausgehend von einem Verlust aus der selbständigen Erwerbstätigkeit von Fr. 345'097.85, darin enthalten ein Liquidationsverlust von Fr. 425'089.--, kein steuerbares Einkommen. Die Veranlagungsbehörde rechnete den Liquidationsverlust auf und setzte das steuerbare Einkommen für die direkte Bundessteuer 2006 auf Fr. 92'200.-- fest. Die dagegen erhobene Einsprache wies das kantonale Steueramt mit Entscheid vom 18. Mai 2009 ab.