Ein Privatanteil an Autokosten von mindestens 40% sei auch in den Vorjahren angerechnet worden und entspreche der langjährigen Veranlagungspraxis von Ärzten im Kanton St. Gallen. Diese Praxis finde nur dann keine Anwendung mehr, wenn eindeutig nachgewiesen sei, dass das Fahrzeug überwiegend dem Geschäft diene und damit Geschäftsvermögen darstelle. Dies werde vorliegend verneint.