sich jedoch um ein überwiegend privat genutztes Fahrzeug, welches dem Privatvermögen zuzuordnen sei. Auch bei Fehlen eines Bordbuches wäre es ohne Weiteres möglich gewesen, die Gesamtfahrleistung des Jahres 2007 und die davon geschäftlich zurückgelegten Kilometer - mittels entsprechender Unterlagen wie Servicebüchlein, Aufzeichnungen über Kundenbesuche und über Notfallfahrten oder sonstiger Belege und Unterlagen - nachzuweisen. Ein Privatanteil an Autokosten von mindestens 40% sei auch in den Vorjahren angerechnet worden und entspreche der langjährigen Veranlagungspraxis von Ärzten im Kanton St. Gallen.