In der Vernehmlassung hält die Vorinstanz fest, die Beschwerdeführer seien die aufgeforderten Nachweise zur Zuteilung des Fahrzeugs zum Geschäfts- oder Privatvermögen schuldig geblieben. Die pauschale Ermittlung eines Auto-Privatanteils gemäss Merkblatt beziehe sich grundsätzlich auf steuerlich anerkannte Geschäftsfahrzeuge, welche zum Teil auch privat genutzt würden. Vorliegend handle es © Kanton St.Gallen 2025 Seite 6/9 Publikationsplattform St.Galler Gerichte