Es könne jedoch auf Privatvermögen geschlossen werden, da Geschäfts- und Wohnort des Steuerpflichtigen beinahe identisch seien. Zudem besitze er in den Gemeinden R und L Maiensässe und die Fahrkosten zu solchen Hütten, welche erfahrungsgemäss oft genutzt würden, begründeten keinen Geschäftsaufwand. Ein weiteres privates Fahrzeug sei nicht vorhanden. Da das Fahrzeug zum Privatvermögen gehöre, sei ein Privatanteil "inkl. Abschreibungen" von Fr. 11'900.-- bzw. 40% keinesfalls zu hoch. Dies entspreche der ständigen Praxis des Kantons St. Gallen.