Die getroffene Unterscheidung zwischen Unternehmungsaufwand und Lebenshaltungskosten ist grundsätzlich klar und einleuchtend, gibt aber in Grenzfällen häufig Anlass zu Auseinandersetzungen. So stellt sich etwa die Frage, ob die der Erfolgsrechnung belasteten Autokosten, Reise- und Kundenspesen, Auslagen für Miete, Heizung, Reinigung usw. in vollem Umfang als Gewinnungskosten anzusehen sind oder ob es sich mindestens teilweise um nicht abziehbare Kosten der privaten Lebenshaltung handelt. In solchen Fällen sind regelmässig "Grenzbereinigungen" nötig.