Am 15. Oktober 2009 reichten die Beschwerdeführer durch ihre Vertreterin eine zusätzliche Stellungnahme ein. Auf die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Begründung ihrer Anträge wird, soweit notwendig, in den Erwägungen eingegangen. Erwägungen: © Kanton St.Gallen 2025 Seite 2/9 Publikationsplattform St.Galler Gerichte