B.- In der Steuererklärung 2007 deklarierten X und Y ein steuerbares Einkommen von Fr. 315'824.-- und ein steuerbares Vermögen von Fr. 1'979'339.--. Dabei wiesen sie in der Erfolgsrechnung der Arztpraxis einen Fahrzeugaufwand von insgesamt Fr. 29'782.-- (Fr. 17'782.-- Betriebsaufwand Fahrzeug und Fr. 12'000.-- Abschreibungen Fahrzeug) aus, wobei sie einen Privatanteil von Fr. 4'400.- aufrechneten. Die Veranlagungsbehörde nahm verschiedene Korrekturen vor und veranlagte die Steuerpflichtigen für die direkte Bundessteuer 2007 mit einem steuerbaren Einkommen von Fr. 328'700.--. Unter anderem wurde der Privatanteil am Fahrzeugaufwand auf 40%, d.h. um Fr. 7'500.-- auf Fr. 11'900.-- erhöht.