1. Der Rekurs wird teilweise gutgeheissen und der angefochtene Einsprache- Entscheid des kantonalen Steueramtes vom 12. Mai 2009 wird aufgehoben. 2. Der Rekurrent wird für die Staats- und Gemeindesteuern 2006 mit einem steuerbaren Einkommen von Fr. 105'300.-- zum Satz von Fr. 113'000.-- und einem steuerbaren Vermögen von Fr. 80'000.-- zum Satz von Fr. 192'000.-- veranlagt. 3. Der Rekurrent bezahlt die amtlichen Kosten von Fr. 1'000.-- zu einem Fünftel unter Verrechnung des Kostenvorschusses von Fr. 800.-- bis zum Betrag von Fr. 200.--; vier Fünftel der Kosten trägt der Staat.