Der Rekurrent ist hälftiger Miteigentümer einer Liegenschaft im Kanton Solothurn. Deren Verkehrswert hat er in der Steuererklärung 2006 mit Fr. 93'895.-- deklariert. Zusammen mit den Wertschriften von Fr. 69'854.--, den Lebensversicherungen von Fr. 158'246.-- sowie abzüglich der Schulden von Fr. 224'553.-- und des Freibetrages von Fr. 75'000.-- ergab sich ein steuerbares Vermögen von Fr. 22'422.--. Die Vorinstanz hat diese Vermögensdeklaration unverändert übernommen. Einzig den Verkehrswert der ausserkantonalen Liegenschaft hat sie nach den anerkannten Regeln zur interkantonalen Steuerausscheidung praxisgemäss auf Fr. 264'078.-- aufgewertet (vgl. St. Galler Steuerbuch 16 Nr. 1).