Am 19. Juni 2006 bzw. 28. Juli 2006 erfolgten von dort Vergütungen von Fr. 8'626.30 bzw. Fr. 12'000.-- zugunsten des gemeinsamen Kontos Nr. 17803.90 der Eheleute bei derselben Bank. Eine nicht verbuchte Honorareinnahme von Fr. 1'200.-- wurde am 4. Juli 2006 direkt dem gemeinsamen Konto gutgeschrieben. Die vier Gutschriften auf dem Euro-Konto im Umfang von € 5'344.34 bzw. Fr. 8'390.-- betreffen Aufträge, die noch vor der Trennung erteilt wurden (Rechnungen vom 1. und 29. Mai sowie 25. Juni 2006). Aufgrund der im fraglichen Zeitraum getätigten Bezüge ab diesem Konto in der Höhe von € 5'500.-- ist nicht auszuschliessen, dass auch diese Erträge an die Ehefrau weiter geleitet worden sind.