In der Erfolgsrechnung der Einzelfirma des Rekurrenten per 31. Dezember 2006 wurden lediglich Einnahmen von Fr. 24'447.-- verbucht. Es fragt sich daher, ob die nicht verbuchten Honorare von rund Fr. 21'000.-- der Ehefrau des Rekurrenten zustanden und ihr auch überwiesen wurden. Zwei der nicht verbuchten Einnahmen in der Höhe von Fr. 12'142.-- wurden dem Privatkonto des Rekurrenten bei der Raiffeisenbank Z per 9. Juni und 17. Juli 2006 gutgeschrieben. Am 19. Juni 2006 bzw. 28. Juli 2006 erfolgten von dort Vergütungen von Fr. 8'626.30 bzw. Fr. 12'000.-- zugunsten des gemeinsamen Kontos Nr. 17803.90 der Eheleute bei derselben Bank.