Zu prüfen bleibt, ob der Rekurrent sämtliche Einkünfte aus seiner selbständigen Erwerbstätigkeit ab 1. Juli 2006 verbucht hat. Gemäss den eingereichten Kontoauszügen sind im Zeitraum Juni bis Dezember 2006 Honorareingänge von rund Fr. 40'000.-- ersichtlich, wobei drei Überweisungen der F AG per 29. Dezember 2006 von total Fr. 5'600.-- darin nicht enthalten sind. Insgesamt ergeben sich somit Honorareinnahmen von rund Fr. 45'000.--. In der Erfolgsrechnung der Einzelfirma des Rekurrenten per 31. Dezember 2006 wurden lediglich Einnahmen von Fr. 24'447.-- verbucht.