Der Rekurrent bestreitet, in der Zeit vor der Trennung Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit erzielt zu haben mit der Begründung, dass die Einzelfirma seiner Frau gehört habe. Aus den Veranlagungsprotokollen der Veranlagungsbehörde A/SO für die Jahre 2004 und 2005 geht hervor, dass der Rekurrent während der Zeit des ehelichen Zusammenlebens keine Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit erzielt hat. Das gesamte Einkommen der Einzelfirma DY wurde als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit der Ehefrau veranlagt (act. 16/1 und 16/2). Es kann daher davon ausgegangen werden, dass die Einzelfirma DY im Eigentum der Ehefrau stand und sie die Erträge daraus erzielte.