c) Der Rekurrent reichte als Beilage zur Steuererklärung 2006 eine Erfolgsrechnung seiner Einzelfirma EX, Beratung-Marketing-Verkauf, für den Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember 2006 ein. Darin wird ein Gewinn von Fr. 14'192.45 ausgewiesen. Im Veranlagungsverfahren forderte das kantonale Steueramt den Rekurrenten mehrmals auf, einen Jahresabschluss für die selbständige Erwerbstätigkeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2006 samt Grundaufschrieben sowie monatliche Bankauszüge der Geschäftskonten einzureichen. Mit Schreiben vom 5. August und 8. September 2008 wurde ihm eine Ermessensveranlagung angedroht.