vertreten durch Luigi R. Rossi, Fürsprecher, Oberer Graben 3, 9000 St. Gallen, gegen Kantonales Steueramt, Davidstrasse 41, 9001 St. Gallen, Vorinstanz, betreffend Staats- und Gemeindesteuern (Einkommen und Vermögen 2006) Sachverhalt: A.- X zog am 1. Dezember 2006 von A/SO herkommend nach B im Kanton St. Gallen. Seit dem 29. Juni 2006 lebt er von seiner Ehefrau Y getrennt. Im Jahr 2006 war er für die C AG unselbständig erwerbstätig. Daneben übte er eine selbständige Erwerbstätigkeit aus. In der Steuererklärung 2006 deklarierte er ein steuerbares Einkommen von Fr. 113'002.-- und ein steuerbares Vermögen von Fr. 22'422.--. Das