Rekurrenten in U. im Kanton St. Gallen erzielten tatsächlichen Mieterträge abgestellt. Zum einen bestimmen sich das steuerbare und das satzbestimmende Einkommen am Hauptsteuerdomizil wie auch am Nebensteuerdomizil nach den jeweiligen einschlägigen Regeln des kantonalen Steuerrechts. Anders als im st. gallischen Steuerrecht fehlt es im zürcherischen Steuerrecht gleichermassen wie im Recht der direkten Bundessteuer an einer gesetzlichen Grundlage, um die Differenz zwischen dem tatsächlich vereinnahmten Mietzins und dem höheren Eigenmietwert dem Eigentümer steuerlich als Einkommen aufzurechnen.