Bei der Vermietung der Grundstücke des Rekurrenten in U. beträgt die Differenz rund 1/3. Diese Differenz bewegt sich ausserhalb der Bandbreite eines marktgerechten Mietzinses. Aus dem Hinweis auf die Kostendeckung ist zudem abzuleiten, dass der Rekurrent sich bei der Festsetzung der Miete nicht am ortsüblichen Marktniveau, sondern vielmehr an den Kosten orientierte, die ihm aus den vermieteten Grundstücken erwachsen.