Gemäss der Deklaration des Rekurrenten beliefen sich die Mieterträge aus Wohnung und Einstellplatz im Jahr 2007 auf Fr. 19'360.-- oder monatlich Fr. 1'610.--. Die Mieterträge aus der Wohnung und dem dazu gehörigen Garagenplatz entsprachen dementsprechend rund 2/3 des geschätzten Mietwertes. Auch das st. gallische Steuerrecht schreibt dem Grundeigentümer zwar nicht vor, Liegenschaften nur zu marktkonformen Bedingungen zu vermieten. Jedoch schafft Art. 34 Abs. 2 Satz 2 StG – anders als das zürcherische Steuerrecht und das Recht der direkten Bundessteuer – die gesetzliche Grundlage, um die Differenz zum amtlich geschätzten Mietwert aufzurechnen.