StG im Kanton St. Gallen steuerpflichtig ist und sich die Steuerpflicht nach Art. 15 Abs. 2 StG auf die mit dem im Kanton St. Gallen gelegenen Grundeigentum verbundenen Teile des Einkommens und Vermögens beschränkt. Im Rekurs ist jedoch umstritten, ob im Kanton St. Gallen der tatsächliche Mietertrag oder der geschätzte Mietwert der Liegenschaft in U. zu besteuern ist.