B.- Für die Veranlagung der Staats- und Gemeindesteuern 2007 reichte X im Kanton St. Gallen eine Kopie der zürcherischen Steuererklärung ein. Darin deklarierte er unter anderem Einkünfte aus der Vermietung der Liegenschaft in U. von Fr. 20'680.--. Die st. gallische Veranlagungsbehörde rechnete die Differenz zum amtlich geschätzten Mietwert von Fr. 30'725.-- auf, nahm die Steuerausscheidungen mit den Kantonen Zürich und Wallis vor und setzte das steuerbare Einkommen auf Fr. 8'600.-- zum Satz von Fr. 100'700.-- und das steuerbare Vermögen auf Fr. 87'000.-- zum Satz von Fr. 395'000.-- fest.