Dieser Betrag entspreche jedoch nicht dem, was ein 19-jähriger zum Leben brauche, weshalb für die Ermittlung der Kinderkosten die Tabelle des Amtes für Jugend und Berufsberatung des Kantons Zürich heranzuziehen seien. Unter die darin erwähnten und mit Fr. 780.-- bezifferten Kosten würden Auslagen für Körper- und Gesundheitspflege, Telefon, Versicherungen, Krankenkasse und Sackgeld fallen. Für die Verpflegung zu Hause sei gemäss dieser Tabelle ein Betrag von Fr. 340.-- berücksichtigt. Bei der Position für auswärtige Verpflegung handle es sich um Mehrkosten gegenüber der Verpflegung zu Hause.