© Kanton St.Gallen 2025 Seite 1/6 Publikationsplattform St.Galler Gerichte 24. Februar 1987. Dieser lebt bei seiner Mutter in I und studiert an der Universität Bern. In der Steuererklärung 2006 deklarierten X und Y ein steuerbares Einkommen von Fr. 65'728.-- und ein steuerbares Vermögen von Fr. 5'463.--. Das kantonale Steueramt nahm in der Folge einige Korrekturen vor – unter anderem wurden die deklarierten Unterhaltsbeiträge für den volljährigen Sohn A von Fr. 10'260.-- nicht zum Abzug zugelassen – und veranlagte die Steuerpflichtigen für die direkte Bundessteuer 2006 mit einem steuerbaren Einkommen von Fr. 79'200.--.