Präsident Nicolaus Voigt, Mitglieder Fritz Buchschacher und Markus Frei; Gerichtsschreiberin Susanne Schmid Etter X und Y, Beschwerdeführer, gegen Kantonales Steueramt, Davidstrasse 41, 9001 St. Gallen, Vorinstanz, und Eidgenössische Steuerverwaltung, Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, Abteilung Rechtswesen, Eigerstrasse 65, 3003 Bern, Beschwerdebeteiligte, betreffend Direkte Bundessteuer (Einkommen 2006) Sachverhalt: A.- X und Y wohnen in Vilters und haben zwei Kinder (Jahrgänge 1995 und 1997). X ist zudem Vater eines weiteren Sohnes aus einer früheren Beziehung namens A, geb.