Auch die Kursdauer, die Höhe der Kurskosten und der Umstand, dass ein akademischer Titel erworben werden kann, machen deutlich, dass es sich beim MBA- Studium nicht um eine Weiterbildung handelt, die nur dazu dient, bereits vorhandenes Wissen zu vertiefen, zu wiederholen oder anzupassen. Vielmehr werden der Beschwerdeführerin umfangreiche Kenntnisse vermittelt, welche fachlich weit über den Rahmen ihrer angestammten Tätigkeit als Corporate Finance Consult hinausgehen. Das MBA-Studium stellt folglich für die Beschwerdeführerin einen Gegenwert dar; sie erhöht aufgrund des zusätzlich erworbenen Wissens ihre berufliche Leistungsfähigkeit und Chancen auf dem Arbeitsmarkt.