Auch bei bereits vorhandener ökonomischer Grundausbildung bedeutet der MBA nicht lediglich eine Vertiefung und Aktualisierung der schon vorhandenen Kenntnisse etwa an einzelnen Tagungen oder einwöchigen Weiterbildungskursen, sondern er führt zu wesentlichen Zusatzkenntnissen mit einem zusätzlichen Titel mit eigenem Wert (BGE 2A.623/2004 vom 6. Juli 2005, E. 3.2). Beim MBA-Studium handelt es sich daher nicht lediglich um eine Vertiefung und Aktualisierung bereits vorhandener Kenntnisse; ein unmittelbarer ursächlicher Zusammenhang mit dem früher ausgeübten Beruf der Beschwerdeführerin fehlt. Das wird auch anhand der Studienfächer deutlich.