Die Ausbildung zum MBA stellt grundsätzlich eine eigentliche Grundausbildung dar. Eine abgeschlossene Erstausbildung ist vorausgesetzt. Sie führt zu einem eigenständigen Berufsabschluss, der für den Absolventen über einen Eigenwert verfügt. Auch bei bereits vorhandener ökonomischer Grundausbildung bedeutet der MBA nicht lediglich eine Vertiefung und Aktualisierung der schon vorhandenen Kenntnisse etwa an einzelnen Tagungen oder einwöchigen Weiterbildungskursen, sondern er führt zu wesentlichen Zusatzkenntnissen mit einem zusätzlichen Titel mit eigenem Wert (BGE 2A.623/2004 vom 6. Juli 2005, E. 3.2).