erwarb, nicht zum Abzug zugelassen (BGE 2A.671/2004 vom 6. Juli 2005 E. 2.2 mit Hinweisen). Ebenso wurde keine Weiterbildung oder Umschulung bei einem kaufmännischen Angestellten in der Versicherungsbranche angenommen, der ein juristisches Studium absolviert (SGE 2007 Nr. 23).